Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

 

1. Anbieter und Geltungsbereich

 

Anbieter: freiberufliche Sprachtrainerin Maryna Vasina

 

Die nachfolgenden AGB gelten für das Sprachtraining der englischen Sprache. Gegenstand des Sprachtrainings ist Hörverstehentraining in Bezug auf bestimmte Varianten der englischen Sprache. 

Das Angebot richtet sich an Geschäftskunden.

 

2. Vertragsschluss

 

Die Anbieterin hat auf der Webseite www.faces-of-english.de das Trainingsangebot geschaffen. Interessent*innen können sich auf der Webseite über Trainingsablauf sowie Tarifoptionen informieren und die Anbieterin kontaktieren. Im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme werden Interessent*innen darum gebeten, ihre Lernziele zu beschreiben, sowie zeitliche und räumliche Modalitäten des Trainings mit der Anbieterin zu besprechen. Ausgehend von der ersten Einschätzung sowie von ihrer zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit wird die Anbieterin den Interessent*innen mitteilen, ob sie ein passendes Angebot für ihr Lernziel machen kann. 

Die Anbieterin kann den Interessent*innen eine kostenlose Probestunde anbieten. Die Probestunde dauert ca. 45 Minuten. Sollte nach Ablauf der Probestunde beidseitiges Interesse für Sprachtraining fortbestehen, so werden die Interessent*innen darum gebeten, eine passende Tarifoption auszuwählen und diese der Anbieterin mitzuteilen. Die Mitteilung kann entweder im Anschluss an die Probestunde, oder später per Email, per Telefonanruf oder eine Text- oder Sprachnachricht erfolgen. Aus der Probestunde entstehen vorerst keine Verpflichtungen für weitere Zusammenarbeit. Der Vertrag kommt zustande mit der ausdrücklichen Bestätigung sowie der ersten Zahlungsaufforderung seitens der Anbieterin. 


3. Haftungsauschluss

 

Englische Sprache hat eine Vielzahl von Varianten. Die jeweilige Aussprache wird durch viele Faktoren beeinflusst, beispielsweise durch örtliche Gegebenheiten, Alter oder Bildungsgrad. Das Angebot wurde geschaffen mit dem Ziel, Kund*innen auf die Kommunikation im Hinblick auf Variation der englischen Sprache vorzubereiten. Im Rahmen des Sprachtrainings werden allgemeine Besonderheiten des jeweiligen Akzentes besprochen. Die Anbieterin stützt sich auf die Erkenntnisse der aktuellen Sprachforschung und bereitet die Inhalte des Trainings nach bestem Wissen und Gewissen vor. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit, da die Sprache sich im ständigen Wandel befindet. Genauso besteht es keine Garantie, dass alle besprochenen Besonderheiten genau in der vorgestellten Form während der Kommunikationserfahrungen der Kund*innen tatsächlich vorkommen werden. Das Angebot dient lediglich als Leitfaden, um die Komplexität der Aussprachevariation zu reduzieren sowie akustische Besonderheiten von englischen Akzenten für Kund*innen greifbar zu machen.    

 

4. Erfüllungsort

 

Das Sprachtraining kann in zwei Formaten angeboten werden: Präsenz Sitzungen oder Online Sitzungen. Die Anbieterin wird den Kund*innen das jeweilige Trainingsformat anbieten, welches sie im Hinblick auf die Standortentfernung sowie ihre aktuelle Auslastung für optimal hält. Das Sprachtraining findet stets synchron statt. 

 

4.1. Präsenz Sitzungen finden in den Geschäftsräumlichkeiten der Kund*innen statt. Die Kund*innen haben stets dafür zu sorgen, dass die Räumlichkeiten für das Training geeignet sind in dem Sinne, dass 

- sie sauber und ausreichend beleuchtet sind,

- das Training nicht durch Hintergrundgeräusche beeinträchtigt wird,

- das Training ungestört stattfinden kann. 

 

4.2. Online Sitzungen finden über das Plattform Microsoft Teams statt. Die Aufzeichnung von Sitzungen ist ausdrücklich untersagt. 

 

 

Spezifische Regelungen

 

5. Vergütung

 

5.1. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Tarifoptionen, die auf der Webseite www.faces-of-english.de/preise aufgeführt sind. Die Preise verstehen sich als Preise pro Gruppe und nicht als Preise pro Person, es sei denn, es handelt sich um Einzelunterricht. Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe sind 4 (vier) Personen. Die angegebenen Preise sind somit unabhängig von der Personenzahl in der jeweiligen Gruppe und sind in voller Höhe zu tragen, auch wenn einzelne Teilnehmer*innen zum Unterricht nicht erscheinen.  

 

5.2. Die Vergütung ist spätestens nach Ablauf von 7 Werktagen nach der Rechnungsstellung fällig. Die Bankverbindung bzw. die Zahlungsarten werden in der ersten Rechnung mitgeteilt. 

 

5.3. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.

 

5.4. Die Anzahl von Sitzungen ist in der jeweiligen Tarifoption festgehalten. Es findet grundsätzlich keine Rückerstattung für nicht genommene Sitzungen statt. Die Kund*innen haben dafür zu sorgen, dass die ihnen innerhalb der Tarifgültigkeitsdauer zustehenden Sitzungen wahrgenommen werden. Sollte es den Kund*innen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die ihnen zustehenden Sitzungen bis Ablauf der Tarifgültigkeitsdauer wahrzunehmen, so ist es möglich, nach Vorlage des ärztlichen Attestes die Sitzungen auf den nachfolgenden Monat zu übertragen.  

 

5.5. Sollte eine Sitzung aus einem Grund ausfallen, der auf der Seite der Anbieterin liegt (z.B. Erkrankung, Antreten von unvorhersehbaren Umständen) und sollte es bis Ablauf der Tarifgültigkeitsdauer nicht möglich sein, die Sitzung nachzuholen, werden die Kosten für die jeweilige Sitzung innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausfall der Sitzung erstattet. 

 

6. Terminvereinbarung

 

6.1. Jede Tarifoption sieht eine bestimmte Anzahl von Sitzungen vor. Die Termine können grundsätzlich flexibel innerhalb der jeweiligen Tarifgültigkeitsdauer aufgeteilt werden. Die Termine sind mit der Anbieterin vorab abzustimmen. Um die Planungssicherheit zu ermöglichen, sollen die Termine fortlaufend für die kommenden zwei Wochen vereinbart werden. Aus organisatorischen Gründen ist es vom Vorteil, wenn die Kund*innen sich für feste Wochentage entscheiden (vorausgesetzt, dass ihnen dadurch keine Nachteile entstehen). 

 

6.2. Es ist grundsätzlich möglich, Termine innerhalb der Tarifgültigkeitsdauer zu verschieben. Dafür ist es nötig, die Anbieterin spätestens 24 Stunden vor dem bestehenden Termin zu kontaktieren. Die Kontaktaufnahme zum Zweck der Terminverschiebung ist auch an Wochenenden und Feiertagen zulässig (sollte die Anbieterin nicht sofort erreichbar sein, ist eine Sprach- oder Textnachricht zu hinterlassen). Kurzfristigere Terminänderungen sind nicht möglich. Die Anbieterin wird sich bemühen, mindestens einen alternativen Termin vorzuschlagen. Sollte die Anbieterin jedoch aus zeitlichen Gründen keine alternative Termine bis Ablauf der Tarifgültigkeitsdauer anbieten können und sollte laut dem Tarif keine Sitzungsübertragung auf den nächsten Monat zulässig sein, verfällt die Sitzung. Die Kosten für die Sitzung können nicht erstattet werden. 

 

6.3. Hat der Kunde oder die Kundin die Kontakaufnahme zum Zwecke der Terminverschiebung bis 24 Stunden vor dem Termin versäumt, gilt die Sitzung als genommen und kann nicht mehr nachgeholt werden.

 

7. Terminabsage

 

Terminabsage bedeutet, dass der Kunde/die Kundin auf die ihnen zustehende Sitzung verzichtet. Sollten die Kund*innen einen Termin nicht wahrnehmen können oder wollen, und ist auch keine Verschiebung des Termins erwünscht, so soll der Termin bis 24 Stunden vor dem Beginn abgesagt werden. Die Absage hat zur Folge, dass die Anbieterin zum Termin nicht erscheint. Für die abgesagten Termine erfolgt grundsätzlich keine Kostenerstattung. Kommt es dazu, dass die Anbieterin zum Termin erscheint und erst dann erfährt, dass die Sitzung nicht stattfinden kann, so gilt die Sitzung als genommen und die Kosten werden in voller Höhe einbehalten; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Ersatzsitzung.

 

8. Vertragsbeginn und Vertragsende

 

8.1. Der Vertrag beginnt an dem Tag, an dem die schriftliche Vertragsbestätigung seitens der Anbieterin erfolgt. 

 

8.2. Die Vertragsdauer richtet sich nach der gebuchten Tarifoption: 

 

        - Monats-Abo: Die Vertragsdauer beträgt zunächst 4 (vier) Wochen ab dem Vertragsbeginn. Der Vertrag verlängert sich automatisch, falls der mit der Frist 14 Tage zum Monatsende von einer Vertragspartei nicht gekündigt wird.

 

        - Kombi-Modell: Die Vertragsdauer beträgt zunächst 4 (vier) Wochen ab dem Vertragsbeginn. Der Vertrag verlängert sich automatisch, falls der mit der Frist 14 Tage zum Monatsende von einer Vertragspartei nicht gekündigt wird.

 

        -  Accent Paket 5: Die Vertragsdauer beträgt 2 (zwei) Monate ab dem Vertragsbeginn, danach endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vorzeitige Kündigung ist ausgechlossen. Das Recht auf die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

       -   Accent Paket 10: Die Vertragsdauer beträgt 3 (drei) Monate ab dem Vertragsbeginn, danach endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht auf die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

 

       - Intensiv Training: Die Vertragsdauer wird individuel mit den Kund*innen abgestimmt und schriftlich festgehalten, je nach der Dringlichkeit und dem erwarteten Zeitaufwand. Sollte das Lernziel schneller als geplant erreicht worden sein, kann im gegenseitigen Einverständnis eine vorzeitige Vertragsaufhebung vereinbart werden.   

 

9. Urlaubsbedingte Unterbrechung

 

9.1. Sollte eine der Vertragsparteien urlaubsbedingt an den Sitzungen nicht teilnhemen können, so verlängert sich die Vertragsdauer um die Urlaubsdauer, maximal jedoch um 14 (vierzehn) aufeinanderfolgenden Tage. Bei länger andauernden Abwesenheit empfiehlt sich rechtzeitige Kündigung.  

Die geplanten Urlaubszeiten sollen möglichst früh gegenseitig kommuniziert werden, spätestens 5 (fünf) Tage vor dem Urlaubsbeginn. Sollte der Kunde/die Kundin ihre urlaubsbedingte Abwesenheit nicht bis zu 5 Tagen vor dem Urlaubsbeginn mitgeteilt haben und kommt es aufgrunddessen zu Sitzungsausfällen, so behält sich die Anbieterin vor, eine Entschädigung in Höhe von 25% der Sitzungskosten einzuziehen.  

 

9.2. Die Anbieterin hat keine fachliche Vertretung. 

  

10. Kündigung

 

10.1. Kündigung bedarf der Schriftform.

 

10.2. Bei den Tarifoptionen "Accent Paket 5" und "Accent Paket 10" ist keine Kündigung erforderlich. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ablauf der Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeitsdauer bei dem "Accent Paket 5" beträgt 2 (zwei) Monate nach dem Vertragsbeginn, bei dem "Accent Paket 10" 3 (drei) Monate nach dem Vertragsbeginn.

 

10.3. Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich und richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen des BGB. 

 

 

 

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